DSA-Kontaktstelle und Meldeverfahren
Kontaktstelle und Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte bei wohnista.
Stand: 03. August 2026 · Version 1.0Kontaktstelle für Nutzer, Behörden und sonstige Stellen
Laurenz Harmony, handelnd unter wohnista
E-Mail: wohnista@gmail.com
Online-Meldeformular: wohnista.de/inhalt-melden
Kommunikationssprache: Deutsch. Behörden können zusätzlich auf Englisch kommunizieren.
So melden Sie einen Inhalt
Eine Meldung sollte enthalten:
- die vollständige URL oder den Freigabelink,
- eine möglichst genaue Beschreibung des beanstandeten Inhalts,
- eine nachvollziehbare Erklärung, weshalb der Inhalt rechtswidrig sein soll,
- soweit möglich Belege oder Fundstellen,
- Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, soweit keine gesetzlich anerkannte Ausnahme greift,
- die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Die Meldung darf keine nicht erforderlichen sensiblen Dokumente enthalten.
Prüfung und Entscheidung
wohnista bestätigt den Eingang elektronisch und prüft eine hinreichend genaue Meldung unverzüglich, sorgfältig, objektiv und ohne Willkür. Eine erste Rückmeldung erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen; dringende Gefahren werden vorrangig behandelt.
Mögliche Maßnahmen sind insbesondere:
- Zurückweisung einer unbegründeten Meldung,
- vorübergehendes Ausblenden eines Inhalts,
- Deaktivierung eines Freigabelinks,
- Entfernung eines Dokuments oder Mediums,
- vorübergehende Kontosperre,
- dauerhafte Vertragsbeendigung bei schweren oder wiederholten Verstößen.
Die meldende Person und der betroffene Nutzer erhalten grundsätzlich eine begründete Entscheidung, soweit gesetzliche Gründe, Schutzinteressen oder laufende Ermittlungen dem nicht entgegenstehen.
Interne Beschwerde
Gegen eine Entscheidung kann innerhalb von sechs Monaten per E-Mail oder über das Meldeformular eine interne Überprüfung verlangt werden. Die Beschwerde soll die angegriffene Entscheidung und die Gründe der Beanstandung bezeichnen. Die Überprüfung erfolgt durch eine erneute sachliche Bewertung.
Verdacht auf Straftaten
Bei einem begründeten Verdacht auf eine Straftat wird geprüft, ob eine gesetzliche Melde- oder Sicherungspflicht besteht. Daten werden nur auf gesetzlicher Grundlage an zuständige Behörden übermittelt. In akuten Notfällen sollten Betroffene unmittelbar Polizei oder Rettungsdienste kontaktieren.